News-Archiv

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Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 01.01.2009
Auf den 1. Januar 2009 sind die obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule wie folgt an die Preisentwicklung anzupassen: Rentenbeginn 1985 - 2003 3.7% Rentenbeginn 2004: 2.9% Rentenbeginn 2005: 4.5%
Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge ändern auf den 01.01.2009
Mindestjahreslohn 20'520 Koordinationsabzug 23'940 Obere Limite des Jahreslohnes 82'080 Maximaler koordinierter Lohn 58'140 Minimaler koordinierter Lohn 3'420 Info: Maximale AHV-Altersrente 27'360
Der BVG-Mindestzinssatz wird auf den 01.01.2009 gesenkt.
Der BVG-Mindestzinssatz wird auf den 01.01.2009 gesenkt. Damit erfolgt auch eine Anpassung des Verzinsungssatzes einer fällig gewordenen Freizügigkeitsleistung. Der Mindestzinssatz BVG beträgt ab 01.01.2009 2%. Der Verzugszinssatz für fällig gewordenen freizügigkeitsleistungen beträgt damit ab 01.01.2009 3%.
Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2008
Auf den 1. Januar 2008 sind diejenigen obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung anzupassen, die seit drei Jahren ausgerichtet werden. Für diese im Jahr 2004 erstmals ausgerichteten Renten beträgt der Anpassungssatz 3.0 %.
BVG Mindestzinssatz 2008
Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge von aktuell 2.5% auf 2.75% anzuheben. Die Anpassung erfolgt per 1. Januar 2008. Damit wird der insgesamt positiven Entwicklung der Finanzmärkte Rechnung getragen. Der Bundesrat stützte sich bei seinem Entscheid über die Höhe des Mindestzinssatzes insbesondere auf den langfristigen Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser liegt aktuell bei rund 2.6%. Ausserdem berücksichtigte er die Ertragsmöglichkeiten von Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
VZ 2005 - Gemeinsame technische Grundlagen öffentlich-rechtlicher Kassen
Die aktuellen VZ 2005 sind Ende Juli 2007 erschienen
Barauszahlung der Austrittsleistung bei endgültigem Verlassen der Schweiz ab 01. Juni 2007
Gemäss dem Abkommen über den freien Personenverkehr1 (Art. 8 und Anhang II) gelten für alle schweizerischen Sozialversicherungen im Wesentlichen die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/712 und 574/723. Bezogen auf die berufliche Vorsorge sind diese Regelungen damit im Rahmen des Obligatoriums anzuwenden, gelten jedoch nicht im überobligatorischen Bereich.
Praxisfestlegung Steuern im Zusammenhang mit Einkäufen
Im Rahmen des 3. Pakets der ersten BVG-Revision wurde unter anderem eine Sperrfrist von drei Jahren für den Kapitalbezug aus Einkäufen eingeführt. Mit dieser Sperrfrist hat sich die „Arbeitsgruppe Steuern und berufliche Vorsorge (BSV, Konferenz der kantonalen Steuerbehörden, Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden, Kammer der Pensionskassenexperten)“ befasst. Deren Meinung kann als wegleitend für Fragen im Zusammenhang mit der Sperrfrist betrachtet werden.
Gültige Kennzahlen in der beruflichen Vorsorge ab 01.01.2007
Die AHV-Renten werden auf den 01.01.2007 angepasst. Dies hat Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge. Zudem werden weitere Kennzahlen, die für die Abwicklung der beruflichen Vorsorge von Bedeutung sind, angepasst.
Eingetragene Partnerschaft ab 01.01.2007
Erläuterungen zur eingetragenen Partnerschaften Auswirkung auf die berufliche Vorsorge
Mindestzinssatz / Rückstellungsreglement / Eingetragene Partnerschaft
Der Mindestzinssatz bleibt auch im Jahr 2007 bei 2.5% Regeln zur Bildung von Rückstellungen sind reglementarisch festzuhalten Auf den 01.01.2007 sind eingetragene Partnerschaften der Ehe gleichgestellt
Einkaufsbestimmungen ab 01.01.2006
Erhöhter Informationsbedarf vor Vornahme von Einkäufen Zur dreijährigen Sperrfrist von Kapitalauszahlungen für Einkäufe
Zur erstmaligen Anwendung von Swiss GAAP FER 26
Die Rechnungslegung des Geschäftsjahres 2005 hat erstmals für alle Vorsorgeeinrichtungen nach Swiss GAAP FER 26 zu erfolgen. Die Arbeiten müssen mit allen Beteiligten rechtzeitig geplant werden.
Anpassung der BVG-Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung / Zahlungen ins Ausland
Anpassung der BVG-Risikorenten an die Preisentwicklung auf den 01.01.2006 Auszahlung von Leistungen der beruflichen Vorsorge ins Ausland Gleichstellung von Schweizerischen und Liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen
BVG-Revision – Verordnung BVV 2 / 3. Etappe
Mit dem 3. Paket werden die steuerlichen Rahmenbedingungen für die berufliche Vorsorge schweizweit vereinheitlicht.
Partnerschaftsgesetz und berufliche Vorsorge
Am 05.06.2005 hat das Volk das Partnerschaftsgesetz angenommen. Dies hat mit Inkrafttreten (frühestens auf den 01.01.2007 zu erwarten) Konsequenzen für die Pensionskassen.
BVG-Revision – Vernehmlassung 3. Paket
Verordnungsbestimmungen zum 3. Paket bis 15. März in der Vernehmlassung Hauptzweck des Pakets ist das Festlegen der steuerlichen Rahmenbedingungen für die berufliche Vorsorge (Grundsätze, Einkauf, vorzeitige Pensionierung)
Teuerungsanpassung BVG-Renten und Anpassungen BVG-Grenzbeträge per 01.01.2005
Anpassung der AHV/IV-Renten / Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung / Anpassung der BVG-Grenzbeträge und in der gebundenen Vorsorge Säule 3a
BVG-Mindestzinssatz / Sanierungspaket / Neues Aufsichtsmodell und neue Rechtsform für Vorsorgeeinrichtungen
Der BVG-Mindestzins beträgt ab 01.01.2005 2.5% / Gesetzliche Grundlagen zur Unterdeckung am 18. Juni beschlossen / Strukturreform in Arbeit: Neues Aufsichtsmodell / Eigene Rechtsform für Vorsorgeeinrichtungen
BVG-Revision – Invalidität
Die zweite Etappe der BVG-Revision, welche auf den 01.01.2005 umzusetzen ist, führt auch zu weitgehenden Änderungen im Bereich der Invalidität, insbesondere bei Vorsorgeplänen mit temporären Invalidenrenten. Aber auch bei bereits laufenden Invalidenrenten sind verschiedene Anpassungen nötig.
BVG-Revision – 2. Etappe
Die 2. Etappe der BVG-Revision, welche auf den 01.01.2005 umzusetzen ist, regelt auch einige Punkte, die infolge Ablehnung der 11. AHV-Revision offen waren. Für die Reglementsanpassung besteht eine Frist von drei Jahren, dennoch drängt sich eine Teilrevision der reglementarischen Grundlagen mindestens in Form eines Nachtrags noch in diesem Jahr auf.
BVG-Revision – Substantielle Erweiterungen per 01.01.2005
Die zweite Etappe der BVG-Revision, welche auf den 01.01.2005 umzusetzen ist, hat einige nicht zu unterschätzende finanziellen Auswirkungen auf das Gros der Vorsorgepläne. Die Arbeitgeber sollten sich im Hinblick auf die Budgetierungen 2005 rechtzeitig mit den sich daraus ergebenden finanziellen Konsequenzen auseinandersetzen.
Transparenzbestimmungen auf 01.04.2004 in Kraft gesetzt
Als erste Etappe der BVG-Revision hat der Bundesrat auf den 01.04.2004 verschiedene Artikel vorab zur Auflösung von Versicherungsverträgen und zur Verbesserung der Transparenz durch Änderung der BVV2 in Kraft gesetzt. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen ihre Reglemente und ihre Organisation bis zum 31. Dezember 2004 den neuen Bestimmungen dieser Änderung anpassen.
NEUE POSTZUSTELLADRESSE ABCON AG AB 1. MÄRZ 2003
Unsere bisherige Poststelle wird per Ende Februar 2004 geschlossen. Wir bitten Sie daher ab sofort nur noch unsere neue Postzustelladresse zu verwenden.
1. BVG-Revision - Kein Referendum
Am 22.01.2004 ist die Referendumsfrist gegen die 1. BVG-Revision unbenutzt abgelaufen.
Sanierungsmassnahmen
Der Ständerat hat am 04.12.2003 mit 30 zu 0 Stimmen die Gesetzesgrundlage für Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge gutgeheissen. Die Nationalratskommission, welche am 16.01.04 tagte, ist gegen die Unterschreitung des Mindestzinses.
11. AHV-Revision - Referendum gültig - Abstimmung am 16. Mai 2004
Das Aktionsbündnis zur Bekämpfung der 11. AHV-Revision hat am 16.01.2004 mit 153'638 Unterschriften sein Referendum eingereicht.
4. IV-Revision und BVG
Auf den 01.01.2004 ist die 4. IV-Revision inkraftgetreten. Im Jahr 2004 sind aufgrund der IV-Revision keine gesetzlich vorgeschriebenen Anpassungen bei den Pensionskassen nötig.
Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge an die Preisentwicklung
Auf den 01.01.2004 sind die im Jahr 2000 entstandenen laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule zum ersten Mal mit 1.7% an die Preisentwicklung anzupassen. Früher entstandene Renten sind nicht anzupassen.
Swiss GAAP FER 26 verabschiedet
An der Sitzung vom 14. November 2003 ist der Fachkommission die Auswertung der Vernehmlassung und eine aktualisierte Fassung des Entwurfs Swiss GAAP FER 26 unterbreitet worden. Die Fachkommission hat Swiss GAAP FER 26 verabschiedet.
Fusionsgesetz - Gesetzestext
Am 14.10.2003 wurde das Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz FusG) im Bundesblatt publiziert. Unter anderem befasst sich das Fusionsgesetz auch mit den entsprechenden Vorgängen bei Vorsorgeeinrichtungen.
1. BVG-Revision - Gesetzestext
Am 14.10.2003 wurde die 1. BVG-Revision im Bundesblatt veröffentlicht.
11. AHV-Revision - Gesetzestext
Am 14.10.2003 wurde die 11. AHV-Revision im Bundesblatt veröffentlicht.
Entwurf Swiss GAAP FER 26 "Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen"
Die Vernehmlassung läuft noch bis zum 17. Oktober 2003. In der ersten Jahres­hälfte 2004 sollen die Swiss GAAP FER26 eingeführt wer­den.
Botschaft zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. September 2003 die Botschaft über die Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge verabschiedet.
Der BVG-Mindestzinssatz wird auf 2.25 Prozent gesenkt
Der BVG-Mindestzinssatz wird auf den 01. Januar 2004 auf 2.25% gesenkt.
BVG-Mindestzins ab 01.01.2004 nur noch 2%?
BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat eine Senkung des Mindestzinssatzes auf 2 Prozent auf den 1. Januar 2004
Sofortmassnahmen bei Unterdeckung treten auf den 1. Juli 2003 in Kraft
Zur Verbesserung des Handlungsspielraumes erlässt der Bundesrat Sofortmassnahmen auf Verordnungsebene, die auf den 1. Juli 2003 in Kraft treten.
Geplante Änderungen des BVG im Zusammenhang mit Unterdeckungssituationen
Der Bundesrat will weitergehende Massnahmen auf Gesetzesstufe (BVG) einführen. Im Juni wird ein sechswöchiges Vernehmlassungsverfahren durchgeführt, im September soll die entsprechende Botschaft verabschiedet und die Massnahmen schlussendlich im ersten Quartal 2004 in Kraft gesetzt werden.
BVG-Revision nun doch auf den 1. Januar 2004
Spätestens in der Juni-Session soll die BVG-Revision die wichtigsten Hürden in der Differenzbereinigung genommen haben.
Neues vom Mindestzinssatz für die Verzinsung der BVG-Altersguthaben
Aufgrund der anhaltend schlechten Ertragsmöglichkeiten ist ein Mindestzins von aktuell 3.25% kaum erzielbar.
Sanierungsmassnahmen bei Unterdeckung
Aufgrund der Unterdeckungssituation bei vielen Pensionskassen beschäftigt sich nun auch der Bund intensiv mit Sanierungsfragen.
Neue Positionierung von Swiss GAAP FER
Die SWX Swiss Exchange verlangt ab 2005 von allen kotierten Gesellschaften im Hauptsegment die Anwen­dung der IFRS oder US GAAP. Die Fachkommission für Empfehlungen zur Rech­nungslegung hat eine Neupo­sitionierung beschlossen.
Freizügigkeitsleistung und vorzeitiger Altersrücktritt
Nach bisheriger Rechtssprechung besteht kein Anspruch auf die im Verhältnis zu den Altersleistungen subsidiäre Freizügigkeitsleistung mehr, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses in einem Alter erfolgte, in welchem die reglementarischen Voraussetzungen für eine vorzeitige Pensionierung erfüllt sind. Die neuere Rechtssprechung (Urteil des EVG vom 24. Juni 2002) relativiert die bisherige.
Anpassung der BVG-Grenzbeträge
Der BVG-Koordinationsabzug wird von CHF 24'720 auf CHF 25'320 angepasst und damit an die Erhöhung der minimalen AHV-Altersrente angeglichen. Gleichzeitig wird der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) nach oben angepasst.
Der BVG-Mindestzinssatz wird auf 3.25 Prozent gesenkt
Der BVG-Mindestzinssatz wird auf 3.25% gesenkt. Künftig soll er nach einem festgelegten Verfahren angepasst werden.
Sicherheitsfonds BVG erhöht Beitragssätze
Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat die Beitragssätze für das Bemessungsjahr 2003 gemäss Antrag des Stiftungsrats des Sicherheitsfonds BVG genehmigt. Die Beitragssätze werden damit leicht um je 0,01 Prozentpunkte erhöht. Ende Juni 2004 werden diese Beiträge fällig.
Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge an die Preisentwicklung
Die 1999 entstandenen laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule sind zum ersten Mal mit 2.6% an die Preisentwicklung anzupassen. Früher entstandene Renten sind erneut anzupassen.
Anpassung der AHV/IV-Renten um 2.4% und der AHV/IV/EO- Mindestbeiträge ab 2003
Auf den 1. Januar 2003 werden die AHV/IV-Renten an die Wirtschaftsentwicklung angepasst. Die Renten werden um 2.4 % erhöht. Weiter erfolgen Anpassungen bei den Beiträgen der Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen.
Allgemeiner Teil des Sozialversicherungs- rechts gilt ab 1.1.03
Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Es ist das neue Leitgesetz für alle vom Bundesrecht geregelten Sozialversicherungen (mit Ausnahme des BVG). Das ATSG hat koordinierende Funktion und vereinheitlicht das Verfahren.
Stand 1. BVG-Revision
Ständeratskommission hält an bisheriger Eintrittsschwelle fest
Verjährung von Freizügigkeitsleistungen
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat ein klärendes Wort zur Frage der Verjährung von Freizügigkeitsleistung gesprochen
Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU
Auswirkungen dieses Abkommens auf die berufliche Vorsorge.
Ausübung der Aktionärsrechte durch Vorsorgeeinrichtungen
Die Vorsorgeeinrichtungen müssen ab dem 1. Januar 2002 in ihren Reglementen festlegen, wie sie die Aktionärsrechte ausüben wollen.
Sicherheitsfonds BVG: Beiträge 2002
Beitragssätze für das Jahr 2002 bleiben unverändert.
BVG-Hinterlassenen- und Invalidenrenten: Anpassungen auf den 01.01.2002
Anpassung an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2002
Pensionskassen als Effektenhändler
Seit dem 01. Juli 2001 gelten Pensionskassen als Effektenhändler
FER 16
Anlässlich der FER-Sitzung vom 28. März 2001 wurde die Revision von FER 16 verabschiedet
EVK 2000
Im Spätherbst 2000 wurden die aktualisierten technischen Grundlagen EVK 2000 publiziert.
Bundesgesetz zur Weiterversicherung von erwerbstätigen Frauen in der beruflichen Vorsorge
Rückwirkend auf den 01.01.2001 hat der Gesetzgeber im Rahmen des BVG die Weiterversicherung von Frauen, die über das 62. Altersjahr hinaus beschäftigt bleiben, in Kraft gesetzt.
Fusionsgesetz
In Form eines Spezialgesetzes soll eine privatrechtliche Regelung der Fusion, der Spaltung und der Umwandlung von Rechtsträgern geschaffen werden.
Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 1998
Am 01.01.2001 sind die neuen Art. 79a BVG und Art. 4 Abs. 2bis FZG in Kraft getreten. Damit wurde die Möglichkeit von Einkaufsleistungen in Vorsorgeeinrichtungen beschränkt.